Informationen für Berufskollegen
(Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte)

... Der Berater der Berater ...

Herr Dr. Hölscheidt berät und vertritt Sie als Berufskollegen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) insbesondere in allen rechtlichen Fragen, die nicht zu Ihrem Tagesgeschäft gehören (denn das können Sie besser ...).

Abwehr von Haftungsansprüchen

Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Hölscheidt ist seit vielen Jahren die Abwehr von Haftungsansprüchen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Dies beginnt bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung im Falle einer Haftungsinanspruchnahme durch (ehemalige) Mandanten. Die Führung eines Haftungsprozesses mit umfassender Verteidigung gegen die Haftungsansprüche in enger Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung des betroffenen Berufsträgers wird einerseits laufend routiniert abgewickelt, erfordert andererseits aber auch immer wieder eine kreative Auseinandersetzung mit den gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen.

Seine langjährige eigene Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt in mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften kommt Herrn Dr. Hölscheidt hierbei immer wieder zugute.

Maßnahmen zur Haftungsprävention –
im Einzelfall oder als umfassendes Konzept

Die Beratung über Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsgefahren, maßgeschneidert zugeschnitten auf die jeweilige Situation der Kanzlei oder Berufsausübungsgesellschaft, gehört ebenfalls zum Beratungsangebot. Hierzu hält Herr Dr. Hölscheidt auch Vorträge und veröffentlicht Beiträge in Fachzeitschriften.

Die Beratung zur Haftungsprävention gewinnt in der heutigen Zeit, in der die Mandanten immer kritischer werden und die Schwelle zur Anmeldung von Haftungsansprüchen wegen (tatsächlicher oder vermeintlicher) Pflichtverletzungen des Beraters immer niedriger liegt, zunehmend an Bedeutung.

Auch für Ihre Kanzlei oder Ihren Kanzleiverbund kann eine bewusste Reflexion über konkrete Maßnahmen zur Haftungsprävention sinnvoll sein.

Nehmen Sie Kontakt auf zum Spezialisten.

Allgemeine berufsrechtliche Fragen

Herr Dr. Hölscheidt berät Berufskollegen auch in allgemeinen berufsrechtlichen Fragen. Dies kann im Wege einer „Beratung im Hintergrund“ geschehen oder auch mit einer Vertretung des Berufsträgers nach außen verbunden sein, etwa gegenüber der Berufskammer.

Berufsgerichtliche Verfahren

Die Vertretung von Berufskollegen in berufsrechtlichen Verfahren vor den Berufskammern sowie in berufsgerichtlichen Verfahren der jeweiligen Berufsgerichtsbarkeit gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten von Herrn Dr. Hölscheidt. Hier kommt es wegen der speziellen berufsrechtlichen Vorgaben und der gleichzeitigen Bezüge zum Strafprozessrecht darauf an, dass der Berufsträger sachkundig vertreten wird, um ein möglichst wenig belastendes Ergebnis zu erzielen.

Vergütungsrecht

Herr Dr. Hölscheidt berät Berufskollegen in vergütungsrechtlichen Fragen und führt auch – wenn ein Streit sich nicht anders beilegen lässt – Honorarprozesse für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Gerade das Recht der Steuerberatervergütung ist sehr kompliziert. Die Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen (ehemalige) Mandanten, die sich ihrer Pflicht zur Vergütung der Leistungen des Steuerberaters entziehen wollen, ist voller Fußangeln und Fallstricke. Wegen der formalen Erfordernisse der Abrechnung muss die Beratung bereits vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen ansetzen.

Allerdings muss jeder Berufsträger sich überlegen, ob er wirklich den steinigen Weg eines streitigen Gerichtsverfahrens gehen will. Denn am Ende steht oft eine Enttäuschung darüber, dass das Gericht den Vorstellungen des Berufsträgers nicht in vollem Umfang folgen konnte. Mancher Misserfolg in Vergütungsprozessen ist „hausgemacht“. Auch die Unterstützung bei der erforderlichen Abwägung des Vorgehens gehört zu einer fundierten Beratung der Berufskollegen.

Steuerstrafverfahren

In der Praxis ist festzustellen, dass im Falle einer vom Mandanten begangenen Steuerhinterziehung verstärkt auch der steuerliche Berater des Mandanten selbst mit dem Vorwurf der Steuerverkürzung konfrontiert wird (in Form einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten oder auch als Vorwurf einer eigenen Täterschaft des Steuerberaters). Auch hier werden die Sitten rauer.

In vielen Fällen kann es – wie von Herrn Dr. Hölscheidt bereits in mehreren Fällen durchexerziert – mit einem einzigen, umfassend aufbereiteten Verteidigungs-Schriftsatz gelingen, für den betroffenen Berufskollegen die Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Tatverdachts zu erreichen.

Auch ausgewählte Mandanten von Ihnen, auf deren qualifizierte Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren Sie als steuerlicher Berater selbst Wert legen, werden von Herrn Dr. Hölscheidt vertreten. Mandatsschutz für Sie ist selbstverständlich.

Steuerverfahren vor Finanzgerichten, Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht

Auch eine Unterstützung in steuerlichen Verfahren für Ihre Mandanten gehört zum Beratungsangebot.

Dies beginnt bereits bei komplexen Betriebsprüfungen und in Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt.

Die Vertretung Ihrer Mandanten vor den Finanzgerichten, in Verfahren der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof oder auch in Verfahren mit steuerlichem Bezug vor dem Bundesverfassungsgericht erfordert nicht nur Fachkompetenz im Steuerrecht selbst, sondern auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Führung derartiger Prozesse mit steuerlichen Fragestellungen von oftmals grundsätzlicher Bedeutung.

Da der Gesetzgeber bei der Regelung steuerlicher Sachverhalte viel zu oft die auch durch die Verfassung gezogenen Grenzen des Besteuerungsrechts missachtet, und da die immer wieder versprochene Steuervereinfachung – jedenfalls bislang – auch nicht viel mehr als eine leere Worthülse darstellt, ergeben sich immer häufiger steuerrechtliche Streitfragen, die letztlich erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Herr Dr. Hölscheidt führt laufend steuerliche Grundsatzverfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug und betreut Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu steuerlichen Fragen.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Bisweilen führt Herr Dr. Hölscheidt für seine Mandanten auch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hier kann es um grundsätzliche steuerrechtliche Fragen oder auch um Fragen des Berufsrechts für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gehen.