Steuerverfahren

... bis hin zum Bundesverfassungsgericht ...

In komplexen steuerlichen Außenprüfungen, in steuerlichen Verfahren vor den Finanzgerichten, in Revisionsverfahren oder Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof und – immer häufiger – auch in steuerlichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt Herr Dr. Hölscheidt die steuerlichen Interessen der Mandanten.

Steuerliche Außenprüfungen

In komplexen Betriebsprüfungen geht es oft um Fragen der Anwendung und Auslegung von Steuernormen. Auch die Wahrung der Verfahrensrechte der betroffenen Steuerpflichtigen ist das Ziel einer anwaltlichen Begleitung solcher Außenprüfungen für den Mandanten.

Verfahren vor den Finanzgerichten

Die Gangart der Betriebsprüfer – und auch der Steuerfahnder – wird immer härter, die Sitten werden auch hier immer rauer. Wo früher oftmals eine Verständigung mit dem Vertreter der Finanzbehörde möglich war, wird dies zunehmend schwieriger. Streitige steuerliche Fragen müssen immer öfter vor den Finanzgerichten ausgefochten werden. Anwaltliche Begleitung mit steuerlichem Sachverstand ist hier unerlässlich.

Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Wenn das Finanzgericht in seinem Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zulässt, ist das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof zu führen. Lässt das Finanzgericht die Revision nicht zu, kann die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt werden. Ein Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Zu den streitigen inhaltlichen (steuerlichen) Fragen kommen dann noch die schwierigen verfahrensrechtlichen Fragen hinzu.

Der Rechtsanwalt, der den Mandanten in diesen Verfahren vertritt, muss sich auf umfassende Erfahrung im Steuerrecht und im Verfahrensrecht stützen können.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit steuerlichem Inhalt drehen sich um grundsätzliche steuerliche Fragen, bei denen es um eine Verletzung der in der Verfassung (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) verankerten Grundrechte oder Verfahrensprinzipien geht.

Zumeist sind das allgemeine Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) im Sinne der Gleichheit der Besteuerung und / oder der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) betroffen.

Da der Gesetzgeber bei der Regelung steuerlicher Sachverhalte viel zu oft die auch durch die Verfassung gezogenen Grenzen des Besteuerungsrechts missachtet, und da die immer wieder versprochene Steuervereinfachung – jedenfalls bislang – auch nicht viel mehr als eine Worthülse darstellt, ergeben sich immer häufiger steuerrechtliche Streitfragen, die letztlich erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Herr Dr. Hölscheidt führt laufend steuerliche Grundsatzverfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug und betreut Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu steuerlichen Fragen.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Bisweilen führt Herr Dr. Hölscheidt für seine Mandanten auch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hier kann es um grundsätzliche steuerrechtliche Fragen oder auch um Fragen des Berufsrechts für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gehen.